Miet- & Wohneigentumsrecht

Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.

Meine Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter.

Typisch sind folgende Beispiele:

  • Beratung bei der Durchführung und Verlängerung sowie der einvernehmlichen Beendigung von Verträgen
  • Mieterhöhungen und Mietminderungen
  • Rückständige Mietzahlungen
  • Betriebskosten- und Kautionsabrechnungen
  • Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Fragen und Handlungsmöglichkeiten bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen und Mängeln
  • Sanierung von Immobilien
  • Räumungsklagen (Durchführung auf Vermieterseiter & Verteidigung gegen eine Räumungsklage auf Mieterseite)

Die Immobilie als Kapitalanlage - ob selbstgenutzt oder vermietet - führt zu einem erhöhten Beratungsbedarf beim Wohnungseigentum.

Als Fachanwältin begleite ich einzelne Wohnungseigentümer und unterstütze ganze Wohnungseigentümergemeinschaften gerne auch bei Eigentümerversammlungen.

  • Rechtsfragen und -streitigkeiten nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Rechte innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Beratung rund um die Teilungserklärung
  • Verwaltung des Wohnungseigentums
  • Eigentümerversammlungen
  • Hausgelder
  • Sanierungen

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