Miet- & Wohneigentumsrecht
Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.
Meine Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter.
Typisch sind folgende Beispiele:
- Beratung bei der Durchführung und Verlängerung sowie der einvernehmlichen Beendigung von Verträgen
- Mieterhöhungen und Mietminderungen
- Rückständige Mietzahlungen
- Betriebskosten- und Kautionsabrechnungen
- Kündigungen
- Abmahnungen
- Fragen und Handlungsmöglichkeiten bei Renovierungen, Schönheitsreparaturen und Mängeln
- Sanierung von Immobilien
- Räumungsklagen (Durchführung auf Vermieterseiter & Verteidigung gegen eine Räumungsklage auf Mieterseite)
Die Immobilie als Kapitalanlage - ob selbstgenutzt oder vermietet - führt zu einem erhöhten Beratungsbedarf beim Wohnungseigentum.
Als Fachanwältin begleite ich einzelne Wohnungseigentümer und unterstütze ganze Wohnungseigentümergemeinschaften gerne auch bei Eigentümerversammlungen.
- Rechtsfragen und -streitigkeiten nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Rechte innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Beratung rund um die Teilungserklärung
- Verwaltung des Wohnungseigentums
- Eigentümerversammlungen
- Hausgelder
- Sanierungen
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