Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – wird bei sämtlichen Verträgen und Sachverhalten angewandt, die das tägliche Leben zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen und/ oder juristischen Personen regeln.

Ganz konkret kann es sich dabei um Ihre Ansprüche aus einem Kauf-, Miet- oder Werkvertrag drehen, um Gewährleistungen wie Minderung, Wandlung, Nachbesserung oder Schadensersatz bei Mängeln oder um Schadensersatzansprüche bei Verletzungen und Beschädigungen.

Den genauen Sachverhalt gehe ich um durch, nach folgendem Schema:

  • Existiert überhaupt ein Vertrag?
  • Wann schuldet Ihnen der Vertragspartner etwas?
  • Wann stehen Sie in der Schuld?
  • Wie bekommen Sie Schadensersatz?
  • Wann müssen Sie Schadensersatz leisten?
  • Wie verhalten Sie sich bei Mängeln?

Ich nehme mich gern Ihre Fragen an, insbesondere in den Bereichen:

  • Kaufvertrag
  • Tausch & Schenkung
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Leihvertrag
  • Dienstvertrag
  • Reisevertrag
  • Werkvertrag
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Unerlaubte Handlungen
  • Unterlassung

Ich verhelfe Ihnen zu Ihren Forderungen und Ansprüchen aus bestehenden Verträgen und Rechtsverhältnissen oder gebe auch juristischen Rat beim Aufsetzen und Gestalten von Verträgen aller Art.

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