Handels- & Gesellschaftsrecht

Der Tätigkeitsschwerpunkt „Handels- und Gesellschaftsrecht“ umfasst zwei Bereiche. Im Bereich Gesellschaftsrecht geht es um die rechtliche Organisation Ihres Unternehmens, angefangen von der Gesellschaftsform über Fragen der Vertretung Ihres Unternehmens nach außen bis hin zu Umwandlungen, Verschmelzungen oder Liquidation von Gesellschaften. Der Bereich Handelsrecht deckt alle Fragen der besonderen Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten ab, hier sind zum Beispiel die Vorschriften über Handelsvertreter oder Makler zu nennen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier unter anderem im so genannten Agenturrecht, also den Vertragsbeziehungen zwischen touristischen Unternehmen und deren Vermittler.

Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen, die diesen Tätigkeitsschwerpunkt berühren. Oft wird man besonders im Gesellschaftsrecht noch Ihren Steuerberater hinzuziehen, um auch die steuerlichen Folgen abzuklären.

Gesellschaftsrecht:

  • Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Anteilsübertragungen und Anteilsverkäufe
  • Errichtung von Niederlassungen oder Zweigniederlassungen
  • Stille Beteiligungen
  • Erstellung und Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen

Handelsrecht:

  • Erstellung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen, insbesondere Agenturverträgen
  • Prüfung von Franchiseverträgen
  • Prüfung von Ausgleichsansprüchen von Handelsvertretern
  • Erstellung und Prüfung von Maklerverträgen

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